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KOMMUNAL KREDIT

Stabilitätspakt 2011 (ÖStP)

StabilitätspaketZiel des Stabilitätspaktes ist eine stabilitätsorientierte Budgetpolitik mit Stabilitätsbeiträgen aller Ebenen. Welche Auswirkungen hat dies auf die Städte und Gemeinden Österreichs und die kommunalnahen Unternehmen wie Immobilien- und Krankenanstaltengesellschaften?

Der Stabilitätspakt 2011 regelt die innerstaatliche Haushaltskoordinierung, die mittelfristige Orientierung der Haushalte und die Aufteilung von Defizitquoten und Sanktionslasten. Hintergrund ist die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union, gesamtstaatlich Defizite zu stabilisieren und kontinuierlich verpflichtend zu reduzieren.


Der ÖStP 2011 wurde am 16. März 2011 einvernehmlich mit Bund, Ländern und Gemeinden beschlossen und hat rückwirkende Gültigkeit per 1. Jänner 2011.

Bund, Länder und Gemeinden haben für die Jahre 2011 bis 2014 maximale Defizitquoten für Bund und Länder und jeweils länderweise ausgeglichene Haushaltsergebnisse der Gemeinden vereinbart. Diese Werte lauten in Prozent des Bruttoinlandsprodukts:

in % des BIP 

Bund 

Länder + Wien 

 Gemeinden

Österreich 

 2011

 -3,1

 -0,75

 0

 -3,85

 2012

 -2,7

 -0,6

 0

 -3,3

 2013

 -2,4

 -0,5

 0

 -2,9

 2014

 -1,9

 -0,5

 0

 -2,4

Was bedeutet das für kommunalnahe Unternehmen?

In Erfüllung des ÖStP 2011 müssen in Zukunft auch die Schulden der ausgegliederten Immobiliengesellschaften sowie Krankenanstaltengesellschaften in den Finanzierungssaldo lt. ESVG eingerechnet werden. Die Information, welche Einheiten dem Sektor Staat zuzurechnen sind, erhält man von der Statistik Austria. Zudem besteht eine Meldepflicht für neu zu gründende Gesellschaften im Eigentum der öffentlichen Hand. Weiters ist die Schaffung verbindlicher Haftungsgrenzen für die Gebietskörperschaften vorgesehen, welche in Folge in Landesgesetze implementiert werden. Eine mittelfristige Haushaltsplanung der Gebietskörperschaften (Grobplanung) ist jeweils bis 30. Juni eines jeden Jahres vorzulegen.

Bei Nicht-Erreichen der Stabilitätsziele wird ein Sanktionsmechanismus in Gang gesetzt. Bei Defizitüberschreitungen kann der Rechnungshof nach Information der Statistik Austria eine Überprüfung vornehmen.

Stichwort Schuldenbremse

Defizitabbau und geordnete Staatsfinanzen sind Ziel dieser Maßnahme. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union verpflichten sich die Mitgliedsländer prinzipiell zu einer Neuverschuldung von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts und einem Schuldenstand von maximal 60 Prozent. Viele Länder sind davon jedoch gegenwärtig weit entfernt. Auch Österreich muss seine Finanzen in den Griff bekommen, die Schuldenquote liegt derzeit bei mehr als 70 Prozent. Und das bringt neue Kosten mit sich. Nur ein Beispiel: Für deutsche zehnjährige Staatsanleihen werden derzeit knapp 2,3 % fällig, in Österreich sind es inzwischen 3,8 %.


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