Für eine EIB-Finanzierung kommen kleine und mittlere Vorhaben in folgenden Sektoren in Betracht:
- Infrastruktur
- Gesundheitswesen
- Ausbildungsbereich
- Umweltschutz
- Nachhaltige und sichere Energieversorgung (Energieeffizienzprojekte, alternative Energien)
- Sozialer Wohnungsbau
- Forschung, Entwicklung und Innovation
Kreditnehmer aus dem öffentlichen und halböffentlichen Bereich (z. B. Stadtwerke) kommen für Zuteilungen von EIB-Globaldarlehen an die Kommunalkredit in Frage. Der Betrag der bereitgestellten EIB-Teilfinanzierungen entspricht höchstens 50 % der Investitionskosten. Die im Rahmen eines Globaldarlehens mit der Kommunalkredit finanzierbaren Projektkosten belaufen sich auf mindestens EUR 40.000 und max. EUR 25 Mio.
Beispiele für EIB refinanzierbare Projekte:
- Transport- und Verkehrsinvestitionen (z. B. Straßen)
- Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von Bildungsgebäuden
- Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung und Ausrüstung auf allen Ebenen des Gesundheitswesens
- Verbesserung der Wasseraufbereitung und Wasserverteilung
- Abwasserprojekte (einschließlich Kanalisation) sowie Verbesserung der Abwasserreinigung
- Maßnahmen der Abfallwirtschaft (z. B.: Sammlung, Beförderung, Recycling von Hausmüll und Industrie-/Gewerbeabfällen); nicht geeignet für die Finanzierung unter dem Globaldarlehen sind Investitionsvorhaben im Bereich der Müllverbrennung und Zwischenlagerung von Müll
- Stadtsanierung, Restaurierung von Denkmälern und denkmalgeschützten Gebäuden
- Umweltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Verkehr und Transport
- Energieeffizienzprojekte, Einsatz von alternativen Energiequellen
- Sozialer Wohnungsbau im Sinne von gefördertem Wohnungsbau: Die Investitionen kommen nur in Verbindung mit Programmen für Stadterneuerungs- und/oder Stadtsanierungsvorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität in den Städten für eine Finanzierung in Frage.